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Kurze Sonnenbäder trotz Lichtschutz |
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Auch wer Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren anwendet, sollte niemals lange Sonnenbäder nehmen, empfiehlt die "Neue Apotheken Illustrierte" in ihrer Ausgabe vom 15. Mai 2006. Laut Expertenrat sollte man den Lichtschutzfaktor grundsätzlich nicht ausreizen, sondern nach etwa zwei Dritteln der "erlaubten" Zeit aus der Sonne gehen.
Diese "erlaubte" Zeit ist individuell verschieden und ergibt sich aus der Eigenschutzzeit der Haut multipliziert mit dem verwendeten Lichtschutzfaktor. Grund für das vorsichtige Bräunen: Der angegebene Lichtschutz bezieht sich lediglich auf die UVBStrahlen, nicht jedoch auf die Hautkrebs auslösende UVAStrahlung, die zudem die Hautalterung beschleunigt. Noch fehlen nämlich sichere wissenschaftliche Methoden, um die UVASchutzkraft eines Sonnenschutzpräparates entsprechend der Schutzdauer oder intensität zu prüfen und anzugeben.
Einmaliges Eincremen reicht meist nicht aus, denn Schwitzen oder Baden im Salz- oder Chlorwasser durchlöchern den Cremefilm. Nachcremen lohnt sich also, auch wenn sich dadurch nicht die absolute Schutzdauer verlängert. Kinderhaut sollte man besonders am Wasser oder im Gebirge außer durch geeignete Sonnenschutzmittel immer durch Kleidung vor der prallen Sonne schützen.
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