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Unsere Nachschlagwerke Gehe zu Buchstabe... A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
- Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL)
- Unabhängiges Arzneimittelprüfungsinstitut.
- Zulassung
- Gesetzlich vorgeschriebene Gestaltung des In-den-Verkehr-Bringens eines Arzneimittels. Dazu wird von der zuständigen Behörde aufgrund der eingereichten Unterlagen eine --Nutzen-Risiko-Abwägung durchgeführt. Der pharmazeutische Unternehmer muß hierbei die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit seines Arzneimittels nachweisen, --klinische Prüfung.
- Zusammensetzung
- Auflistung aller Bestandteile eines Arzneimittels, d.h. aller Arznei- und Hilfsstoffe.
- Zusatzbezeichnungen
- Ergänzungen am Ende des Handelsnamens mit unterschiedlicher Bedeutung:
comp = Kombinationspräparat forte = mehr Wirkstoff als beim Ursprungspräparat mite = weniger Wirkstoff (50%) als beim Ursprungspräparat mono = Monopräparat N = bedeutet meist eine neue Zusammensetzung retard = verlängerte Wirkung Zahl = Wirkstärke
- Zuzahlung
- Direkte Beteiligung der Patienten an den Ausgaben der Krankenkassen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Selbstbeteiligung (früher: "Rezeptgebühr") genannt. Voraussetzungen für eine Befreiung oder teilweise --Befreiung von der Zuzahlung sind gesetzlich geregelt.
- Zytostatika
- Arzneimittel, welche die Vermehrung von Zellen hemmen: Einsatz bei bösartigen Tumoren (Krebs).
- Zytostatikaherstellung in der Apotheke
- Wegen ihrer teilweise schweren Nebenwirkungen müssen Zytostatika unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen hergestellt werden. Hierfür ist eine spezielle Einrichtung des Laboratoriums erforderlich, die nicht jede Apotheke hat. Zytostatika werden vielfach auf besondere Bestellung angefertigt, da meist eine individuelle Dosierung und Zusammensetzung erforderlich ist.
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