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Unsere Nachschlagwerke Gehe zu Buchstabe... A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
- Packungsbeilage
- Beipackzettel. Informationsblatt des Herstellers über das betreffende Arzneimittel für den Patienten. Aufbau und Inhalt sind gesetzlich festgelegt: Unter der Überschrift Gebrauchinformation enthält die Packungsbeilage Angaben zur Bezeichnung des Arzneimittels, dessen --Zusammensetzung, --Darreichungsform, --Anwendungsgebiete, --Gegenanzeigen, --Nebenwirkungen, --Wechselwirkungen, --Warnhinweise, --Dosierungsanleitung, --Verfallsdatum.
"Fach-Chinesisch" wird sich leider manchmal nicht vermeiden lassen, aber bei uns in der Apotheke übersetzen wir es Ihnen gerne.
- Packungsgrößen
- Größe der Verkaufspackung nach Stückzahl oder Menge. Um therapiegerechte Packungsgrößen zu gewährleisten, stehen --Normpackungen zur Verfügung.
- Parallelimport
- Arzneimittel, die den gleichen oder sehr ähnlichen Namen und die gleiche Zusammensetzung wie das deutsche Präparat haben, die aber vom Ausland importiert worden sind. Deutsche Importeure beziehen von Herstellern aus anderen EU-Staaten Arzneimittel zu Preisen, die niedriger sind als in Deutschland, weil dort im Ausland zum Beispiel die Gehälter, Lohnnebenkosten und Steuern geringer sein können oder der Staat niedrigere Preise gesetzlich vorschreibt. Die Importeure beliefern die Apotheken in Deutschland mit diesen preiswerten Importarzneimitteln (Parallelimport).
- Parenteral
- Sammelbezeichnung für arzneiliche Anwendung nicht durch den Mund.
- Patentschutz
- Zeit, in welcher der Patentinhaber das Recht hat, seine Erfindung ohne Konkurrenz wirtschaftlich zu nutzen. --Originalpräparat. Erst nach Ablauf des Patentschutzes (20 Jahre ab Anmeldung des Patents) dürfen --Generika auf den Markt kommen. Wegen des oft langen Zeitraumes zwischen Patentanmeldung und Zulassung des Arzneimittels zum Verkehr kann unter bestimmten Vorraussetzungen durch ein ergänzendes Schutzzertifikat eine längere Schutzdauer erreicht werden.
- Paul-Ehrlich-Institut
- Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig für Zulassung der Sera, Impfstoffe und Blutzubereitungen. Verbesserung der --Arzneimittelsicherheit.
- Pharmazentralnummer (PZN)
- Einheitliches Kennzeichen, das Handelsnamen, Hersteller, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße verschlüsselt.
- Pharmazeutisch-kaufmännische / r Angestellte / r (PKA)
- Berufsgruppe, die --pharmazeutisches Personal bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützt sowie kaufmännische Arbeiten und die Pflege des Warenlagers durchführt.
- Pharmazeutisch-technische / r Assistent / in (PTA)
- Berufsgruppe, die unter Aufsicht eines Apothekers --pharmazeutische Tätigkeiten durchführt.
- Pharmazeutische Assistenten
- Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen, aber keine Arzneimittel abgeben.
- Pharmazeutische Tätigkeiten
- Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie Information und Beratung über Arzneimittel.
- Pharmazeutischer Unternehmer
- Unternehmer, der Arzneimittel unter seinem Namen in den Handel bringt. Muß nicht identisch mit dem --Hersteller sein.
- Pharmazeutisches Personal
- Berufsgruppen, die zur Ausführung --pharmazeutischer Tätigkeiten befugt sind. Dazu gehören --Apotheker, --Apothekerassistenten, --Pharmazieeingenieure, --pharmazeutisch-technische Assistenten, --Apothekenassistenten sowie --pharmazeutische Assistenten.
- Pharmazieingenieur / in
- Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Übt --pharmazeutische Tätigkeiten unter Verantwortung eines Apothekers aus. Darf in bestimmten Fällen Apotheker vertreten.
- Phytopharmaka
- Pflanzliche Arzneimittel.
- Placebo
- Scheinarzneimittel ohne Wirkstoff.
- Placeboeffekt
- Wirkung nach Einnahme eines --Placebos.
- Positivliste
- Liste solcher Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden dürfen.
- Psychopharmaka
- Arzneimittel zur Behandlung seelischer Erkrankungen.
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