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Unsere Nachschlagwerke Gehe zu Buchstabe... A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
- Balneotherapeutika
- Mittel zum Baden z.B. bei Hauterkrankungen.
- Beratung
- Informationen für den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.
- Betäubungsmittel
- Verschreibungspflichtige Stoffe, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen, da es sich um Arzneimittel mit dem Risiko einer Abhängigkeit (Suchtgefahr) handelt.
- Betäubungsmittelgesetz
- Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln, um eine besondere Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.
- Betäubungsmittelrezept
- Spezielles Rezeptformblatt zum Verschreiben von --Betäubungsmitteln. Bei Arzt und Apotheker ist eine genaue Dokumentation erforderlich.
- Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche
- Internationale Kurzbezeichnungen der Arzneistoffe (INN = International Nonproprietary Names), die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht werden (Beispiel: Acetylsalicylsäure).
- BfArM
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zulassungsbehörde, Gewährleistung der --Arzneimittelsicherheit.
- Bioverfügbarkeit
- Ausmaß und Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff aus einer Arzneiform freigesetzt, resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Bei gleichem Gehalt an Wirkstoff bestimmt die Darreichungsform und die --Galenik die Bioverfügbarkeit. So ist z.B. nach Einnahme einer Brausetablette der Wirkstoff schneller verfügbar als bei Gabe einer normalen Tablette.
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