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Unsere Nachschlagwerke Gehe zu Buchstabe... A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
- ABDA
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ehemals
Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker),
Spitzenorganisation der deutschen Apothekerschaft durch Zusammenschluß
der 17 Landesapothekerkammern und der 17 Landesapothekerverbände.
- Absetzphänomen
- --Dosierung, ausschleichende
- Allopathie
- Ausdruck für Schulmedizin; Allopathie <-> Homöopathie
- Analgetika
-
Schmerzmittel
- Antacida
- Arzneimittel, die überschüssige Magensäure
binden (z.B. bei Sodbrennen).
- Anthelmintika
- Arzneimittel gegen Wurmbefall.
- Antiallergika
- Arzneimittel gegen
Allergien.
- Antiasthmatika
- Arzneimittel zur Behandlung von Asthma.
- Antibiotika
- Arzneimittel zur Behandlung von Infektionskrankheiten.
(Antiinfektia, Chemotherapeutika)
- Antikoagulantien
- Arzneimittel zur Hemmung der Blutgerinnung.
- Antikonzeptiva
- Empfängnisverhütungsmittel.
- Antimykotika
- Arzneimittel gegen Pilzerkrankungen.
- Antiparkinsonmittel
- Arzneimittel zur Behandlung der
Parkinson-Krankheit ("Schüttellähmung").
- Antiphlogistika
- Arzneimittel mit entzündungshemmender Wirkung.
- Antipyretika
- Fiebersenkende Arzneimittel.
- Antirheumatika
- Arzneimittel zur Behandlung des Rheumatismus.
- Antiseptika
- Keimhemmende oder -abtötende Mittel.
- Antitussiva
- Hustenarzneimittel, bei trockenem Husten.
- Anwendung
- Benutzung eines Arzneimittels.
- Anwendungsart
- Art, wie das Arzneimittel anzuwenden ist, z.B. durch Aufsprühen, Einreiben, Einpinseln, Gurgeln, Inhalieren, Kauen, Schlucken, Trinken.
- Anwendungsfehler
- Entstehen durch Nichteinnahme oder falsche, nicht bestimmungsgemäße (zu viel, zu wenig) Anwendung von Arzneimitteln: hierdurch kann es zu schlimmeren gesundheitlichen Problemen als durch Nebenwirkungen der Medikamente kommen --Non-Compliance. Lassen Sie sich deshalb von uns in der Apotheke über die Arzneimittel informieren und sprechen Sie Änderungen der Arzneimitteleinnahme ungedingt mit Ihrem Arzt ab.
- Anwendungsgebiet
- Erkrankungen bzw. Beschwerden, bei denen ein Arzneimittel angewandt wird.
- Anwendungshäufigkeit
- Anzahl der Anwendungen eines Arzneimittels pro Zeiteinheit, z.B. pro Tag, Woche. Abhängig von der Wirkdauer eines Arzneistoffes und der Art seiner Zubereitung. --Dosierungsintervall, --Darreichungsform.
- Anwendungsweise
- Angabe, wie das entsprechende Medikament einzunehmen bzw. anzuwenden ist (z.B. Einnahme mit ausreichend Flüssigkeit).
- Anästhetika
- Arzneimittel zur Ausschaltung des Schmerzempfindens, besonders im Rahmen einer Narkose
- Aphrodisiaka
- Sexualtonika und Potenzmittel.
- Apothekenassistent / in
- Berufsgruppe der ehemaligen DDR. Personenkreis, der pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers durchführen darf.
- Apothekenbetriebsordnung
- Rechtsverordnung, die den ordnungsgemäßen Betrieb einer Apotheke regelt. Die Beratungs- und Informationspflicht ist ebenfalls hier verankert.
- Apothekenexklusive Waren
- --Freiverkäufliche Arzneimittel und --apothekenübliche Waren, die aufgrund der Herstellerentscheidung nur in Apotheken verkauft werden.
- Apothekenfacharbeiter / in
- Lehrberuf der ehemaligen DDR. Nichtpharmazeutisches Personal, vergleichbar mit der --pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.
- Apothekengesetz
- Gesetz zur Regelung des Apothekenwesens. Danach müssen Apotheken die Arzneimittelversorgung sicherstellen, ohne Erlaubnis darf keine Apotheke betrieben werden. Grundlage, daß jeder Apotheker nur eine Apotheke besitzen darf sowie eine Apotheke nur von einem Apotheker geführt werden darf. Das Apothekengesetz stellt die gesetzliche Grundlage der --Apothekenbetriebsordnung dar.
- Apothekenhelfer / in
- Frühere Berufsbezeichnung der / des --pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA).
- Apothekenpflichtige Arzneimittel
- Arzneimittel, die wegen ihrer Beratungsbedürftigkeit per Gesetz im Einzelhandel nur in Apotheken erhältlich sind.
- Apothekenübliche Waren
- Ware, die entsprechend der --Apothekenbetriebsordnung neben Arzneimitteln in der Apotheke abgegeben werden dürfen, z.B. Verbandmittel, diätetische Lebensmittel, Kosmetika. --apothekenexklusive Waren.
- Apotheker / Apothekerin
- Berufsgruppe mit universitärer Ausbildung, an deren Abschluß die --Approbation als Apotheker steht. Drei Viertel der Apothekerschaft ist weiblich.
- Apothekerkammer
- Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Berufsvertretung aller Apotheker (Pflichtmitgliedschaft). Auf Länderebene gibt es die 17 Landesapothekerkammern (LAK), die auf Bundesebene in einer Arbeitsgemeinschaft, der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen sind.
- Applikation
- Verabreichen von Arzneimitteln.
- Applikationsart
- Art und Weise der Verabreichung des Arzneimittels, z.B. epikutan: auf die Haut, subkutan: unter die Haut, --Applikationsort.
- Arzneibuch
- Vom Bundesministerium bekannt gemachte Sammlung pharmazeutischer Vorschriften zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und deren Verpackungsmaterialien. Arzneistoffe und Behältnisse von Arzneimitteln müssen den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen.
- Aut-Idem
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Aut idem
kommt aus dem Lateinischen und lässt sich am besten mit den deutschen
Worten: "Oder das Gleiche" übersetzen. Weitere Info´s finden sie hier.
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