Standart_1gif
Startseite arrow Wissen A-Z
Tradition
Startseite
Über uns
So finden Sie uns
Kompetenz
Gesundheitstips
Beratung
Heilpflanzen
Mutter, Vater, Kind
Tee´s & Rezepturen
Wissen A-Z
Service
Heft-Service
Notdienst
Kontakt
Suche
Links
Impressum
NAI-Archiv
Downloads
Unsere Nachschlagwerke

  Gehe zu Buchstabe...
  A  B  C  D  E  F  G  H  I  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z     


Applikationshilfen
Anwendungshilfen für Arzneimittel, z.B. Tablettenteiler.
Applikationsort
Stelle des Körpers, an der das Arzneimittel angewendet wird.
Approbation
Staatliche Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufes.
Dosierung
Einnahmemenge eines Arzneimittels: Wieviel, wann, wie häufig, wie lang.
Festbetrag
Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse bei bestimmten Arzneimitteln auf Rezept erstattet; wird vom Arzt ein über dem Festbetrag liegendes Arzneimittel verschrieben, so muß der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Arzneimittelpreis selbst bezahlen.
Freiverkäufliche Arzneimittel
Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken im Einzelhandel, wie z.B. in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, verkauft werden dürfen (Ausnahme von der --Apothekenpflicht).

Halbwertszeit
Zeit, in der die Konzentration eines Arzneistoffes im Organismus auf die Hälfte abfällt. Wichtiger Parameter für die Ermittlung des --Dosierungsintervalls.
Homöopathische Arzneimittel
Arzneimittel, die nach homöopathischen Regeln hergestellt werden. Sie benötigen keine Zulassung, sondern werden nur registriert.
Information
Weitergabe des Wissens über Arzneimittel und deren therapeutische Bedeutung. Der Apotheker hat eine --Beratungs- und Informationspflicht.
Negativliste
Liste von Arzneimitteln, die nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Diese Präparate werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Die seit 1983 existierende Liste wurde mehrfach erweitert.
Normpackungen, Abkürzung N
Genormte Packungsgrößen für Arzneimittel. N1 steht für kleinste Packung zum Testen der Verträglichkeit oder für die Akuttherapie: N2 ist die mittlere Packungsgröße bei nicht dauerhafter Erkrankung: N3 als größte Packung dient zur Langzeittherapie. Wichtig für die --Zuzahlung.
Qualitätssicherung in der Pharmazie
Grundvoraussetzung für die Therapie mit Arzneimitteln ist die Sicherstellung ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, die durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuhalten sind. Das gilt auch für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel.
Selbstmedikation
Arzneimittelbehandlung ohne ärztliche Abklärung der Befindlichkeitsstörung bzw. Erkrankung und ohne Rezept. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten, denn der Apotheker kennt auch die Grenzen der Selbstmedikation.
Therapiedauer
Einnahmezeitraum eines Medikaments. Dieser reicht von einmalig, z.B. bei Kopfschmerzmitteln, bis lebenslang, z.B. bei Mitteln gegen hohen Blutdruck. Setzen Sie nicht einfach das Medikament ab, wenn die Beschwerden verschwunden sind. Bei Antibiotika, d.h. Arzneimitteln zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten, riskiert man das Wiederaufflackern der Krankheit sowie eine zunehmende --Resistenz der Bakterien.
ABDA
Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ehemals Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker), Spitzenorganisation der deutschen Apothekerschaft durch Zusammenschluß der 17 Landesapothekerkammern und der 17 Landesapothekerverbände.
Absetzphänomen
--Dosierung, ausschleichende
Allopathie
Ausdruck für Schulmedizin; Allopathie <-> Homöopathie
Analgetika
Schmerzmittel
Antacida
Arzneimittel, die überschüssige Magensäure binden (z.B. bei Sodbrennen).
Anthelmintika
Arzneimittel gegen Wurmbefall.
Antiallergika
Arzneimittel gegen Allergien.
Antiasthmatika
Arzneimittel zur Behandlung von Asthma.
Antibiotika
Arzneimittel zur Behandlung von Infektionskrankheiten.
(Antiinfektia, Chemotherapeutika)
Antikoagulantien
Arzneimittel zur Hemmung der Blutgerinnung.
Antikonzeptiva
Empfängnisverhütungsmittel.
Antimykotika
Arzneimittel gegen Pilzerkrankungen.
Antiparkinsonmittel
Arzneimittel zur Behandlung der Parkinson-Krankheit ("Schüttellähmung").
Antiphlogistika
Arzneimittel mit entzündungshemmender Wirkung.
Antipyretika
Fiebersenkende Arzneimittel.
Antirheumatika
Arzneimittel zur Behandlung des Rheumatismus.

Antiseptika
Keimhemmende oder -abtötende Mittel.
Antitussiva
Hustenarzneimittel, bei trockenem Husten.
Anwendung
Benutzung eines Arzneimittels.
Anwendungsart
Art, wie das Arzneimittel anzuwenden ist, z.B. durch Aufsprühen, Einreiben, Einpinseln, Gurgeln, Inhalieren, Kauen, Schlucken, Trinken.
Anwendungsfehler
Entstehen durch Nichteinnahme oder falsche, nicht bestimmungsgemäße (zu viel, zu wenig) Anwendung von Arzneimitteln: hierdurch kann es zu schlimmeren gesundheitlichen Problemen als durch Nebenwirkungen der Medikamente kommen --Non-Compliance. Lassen Sie sich deshalb von uns in der Apotheke über die Arzneimittel informieren und sprechen Sie Änderungen der Arzneimitteleinnahme ungedingt mit Ihrem Arzt ab.

Anwendungsgebiet
Erkrankungen bzw. Beschwerden, bei denen ein Arzneimittel angewandt wird.
Anwendungshäufigkeit
Anzahl der Anwendungen eines Arzneimittels pro Zeiteinheit, z.B. pro Tag, Woche. Abhängig von der Wirkdauer eines Arzneistoffes und der Art seiner Zubereitung. --Dosierungsintervall, --Darreichungsform.
Anwendungsweise
Angabe, wie das entsprechende Medikament einzunehmen bzw. anzuwenden ist (z.B. Einnahme mit ausreichend Flüssigkeit).
Anästhetika
Arzneimittel zur Ausschaltung des Schmerzempfindens, besonders im Rahmen einer Narkose
Aphrodisiaka
Sexualtonika und Potenzmittel.
Apothekenassistent / in
Berufsgruppe der ehemaligen DDR. Personenkreis, der pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers durchführen darf.
Apothekenbetriebsordnung
Rechtsverordnung, die den ordnungsgemäßen Betrieb einer Apotheke regelt. Die Beratungs- und Informationspflicht ist ebenfalls hier verankert.
Apothekenexklusive Waren
--Freiverkäufliche Arzneimittel und --apothekenübliche Waren, die aufgrund der Herstellerentscheidung nur in Apotheken verkauft werden.
Apothekenfacharbeiter / in
Lehrberuf der ehemaligen DDR. Nichtpharmazeutisches Personal, vergleichbar mit der --pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

Apothekengesetz
Gesetz zur Regelung des Apothekenwesens. Danach müssen Apotheken die Arzneimittelversorgung sicherstellen, ohne Erlaubnis darf keine Apotheke betrieben werden. Grundlage, daß jeder Apotheker nur eine Apotheke besitzen darf sowie eine Apotheke nur von einem Apotheker geführt werden darf. Das Apothekengesetz stellt die gesetzliche Grundlage der --Apothekenbetriebsordnung dar.
Apothekenhelfer / in
Frühere Berufsbezeichnung der / des --pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA).
Apothekenpflichtige Arzneimittel
Arzneimittel, die wegen ihrer Beratungsbedürftigkeit per Gesetz im Einzelhandel nur in Apotheken erhältlich sind.
Apothekenübliche Waren
Ware, die entsprechend der --Apothekenbetriebsordnung neben Arzneimitteln in der Apotheke abgegeben werden dürfen, z.B. Verbandmittel, diätetische Lebensmittel, Kosmetika. --apothekenexklusive Waren.

Apotheker / Apothekerin
Berufsgruppe mit universitärer Ausbildung, an deren Abschluß die --Approbation als Apotheker steht. Drei Viertel der Apothekerschaft ist weiblich.
Apothekerkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Berufsvertretung aller Apotheker (Pflichtmitgliedschaft). Auf Länderebene gibt es die 17 Landesapothekerkammern (LAK), die auf Bundesebene in einer Arbeitsgemeinschaft, der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen sind.
Applikation
Verabreichen von Arzneimitteln.
Applikationsart
Art und Weise der Verabreichung des Arzneimittels, z.B. epikutan: auf die Haut, subkutan: unter die Haut, --Applikationsort.

Arzneibuch
Vom Bundesministerium bekannt gemachte Sammlung pharmazeutischer Vorschriften zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und deren Verpackungsmaterialien. Arzneistoffe und Behältnisse von Arzneimitteln müssen den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen.
Aut-Idem
Aut idem kommt aus dem Lateinischen und lässt sich am besten mit den deutschen Worten: "Oder das Gleiche" übersetzen. Weitere Info´s finden sie hier.
Balneotherapeutika
Mittel zum Baden z.B. bei Hauterkrankungen.
Beratung
Informationen für den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.
Betäubungsmittel
Verschreibungspflichtige Stoffe, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen, da es sich um Arzneimittel mit dem Risiko einer Abhängigkeit (Suchtgefahr) handelt.
Betäubungsmittelgesetz
Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln, um eine besondere Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.
Betäubungsmittelrezept
Spezielles Rezeptformblatt zum Verschreiben von --Betäubungsmitteln. Bei Arzt und Apotheker ist eine genaue Dokumentation erforderlich.
Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche
Internationale Kurzbezeichnungen der Arzneistoffe (INN = International Nonproprietary Names), die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht werden (Beispiel: Acetylsalicylsäure).

BfArM
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zulassungsbehörde, Gewährleistung der --Arzneimittelsicherheit.
Bioverfügbarkeit
Ausmaß und Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff aus einer Arzneiform freigesetzt, resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Bei gleichem Gehalt an Wirkstoff bestimmt die Darreichungsform und die --Galenik die Bioverfügbarkeit. So ist z.B. nach Einnahme einer Brausetablette der Wirkstoff schneller verfügbar als bei Gabe einer normalen Tablette.
Cardiaka
Herzmittel.
Carminativa
Blähungstreibende Arzneimittel.
Charge
Die in einem Herstellungsgang angefertigte Menge eines Arzneimittels.

Chargennummer
Identifikationscode einer Charge. Wichtig, falls eine Charge aus Qualitätsgründen zurückgerufen werden muß.
Chemotherapeutika
Antiinfektiva, Antibiotikum
Compliance
Mitarbeit des Patienten bei der Arzneimitteltherapie, d.h. sachgerechte Anwendung der Arzneimittel, Therapietreue.
Darreichungsform
Art der Zubereitung eines Wirkstoffs (z.B. Tablette, Kapsel, Tropfen, Zäpfchen, Salbe, Pflaster), die maßgeblich über den Wirkungseintritt und die Wirkdauer entscheidet.
Dermatika
Arzneimittel zur Behandlung von Hautkrankheiten.

<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 Nächste > Ende >>

Meist gelesene
© 2012 Königlich privilegierte Apotheke Leck
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.