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Unsere Nachschlagwerke Gehe zu Buchstabe... A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z
- Narkotika
- Betäubende Mittel; Narkosemittel im Operationssaal aber auch starke Schmerzmittel bei denen die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Zentren z.B. Atem- und Kreislaufzentrum erhalten bleibt.
- Naturheilmittel
- Arzneimittel der besonderen Therapierichtung wie --Phytopharmaka, --Homöopathika.
- Nebenwirkungen
- Unerwünschte Begleiterscheinungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels. In der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muß jedoch auch nur eine einmal aufgetretene Nebenwirkung in der Packungsbeilage angegeben werden.
- Non-Compliance
- Falsch- und Nichtanwendung von Medikamenten. Bei etwa 30% der Falschanwendungen kommt es zu Gesundheitsschäden, die zum Teil mit Krankenhausaufenthalten enden.
- Notdienst
- Dienstbereitschaft der Apotheken außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten, die gewährleistet, daß zu jeder Tages- und Nachtzeit Arzneimittel bezogen werden können.
- Nutzen-Risiko-Bewertung
- Abwägung der Wirkung und Nebenwirkungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dürfen keine schädlichen Wirkungen auftreten, die medizinisch vertretbare Maßstäbe übersteigen. --Nebenwirkungen.
- Obsolet
- Veraltet, nicht mehr üblich.
- Obstipation
- Stuhlverstopfung.
- Offizin
- Kundenraum der Apotheke.
- Ophtahalmika
- Augenarzneimittel.
- Originalpräparat
- Arzneimittel, das aufgrund der Patentschutzzeit (--Patentschutz) zuerst allein auf dem Markt ist. Ein Nachahmerpräparat --Generikum darf erst nach Ende des Patents in den Markt gebracht werden. --Arzneimittelentwicklung.
- Otologika
- Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Ohres.
- Packungsbeilage
- Beipackzettel. Informationsblatt des Herstellers über das betreffende Arzneimittel für den Patienten. Aufbau und Inhalt sind gesetzlich festgelegt: Unter der Überschrift Gebrauchinformation enthält die Packungsbeilage Angaben zur Bezeichnung des Arzneimittels, dessen --Zusammensetzung, --Darreichungsform, --Anwendungsgebiete, --Gegenanzeigen, --Nebenwirkungen, --Wechselwirkungen, --Warnhinweise, --Dosierungsanleitung, --Verfallsdatum.
"Fach-Chinesisch" wird sich leider manchmal nicht vermeiden lassen, aber bei uns in der Apotheke übersetzen wir es Ihnen gerne.
- Packungsgrößen
- Größe der Verkaufspackung nach Stückzahl oder Menge. Um therapiegerechte Packungsgrößen zu gewährleisten, stehen --Normpackungen zur Verfügung.
- Parallelimport
- Arzneimittel, die den gleichen oder sehr ähnlichen Namen und die gleiche Zusammensetzung wie das deutsche Präparat haben, die aber vom Ausland importiert worden sind. Deutsche Importeure beziehen von Herstellern aus anderen EU-Staaten Arzneimittel zu Preisen, die niedriger sind als in Deutschland, weil dort im Ausland zum Beispiel die Gehälter, Lohnnebenkosten und Steuern geringer sein können oder der Staat niedrigere Preise gesetzlich vorschreibt. Die Importeure beliefern die Apotheken in Deutschland mit diesen preiswerten Importarzneimitteln (Parallelimport).
- Parenteral
- Sammelbezeichnung für arzneiliche Anwendung nicht durch den Mund.
- Patentschutz
- Zeit, in welcher der Patentinhaber das Recht hat, seine Erfindung ohne Konkurrenz wirtschaftlich zu nutzen. --Originalpräparat. Erst nach Ablauf des Patentschutzes (20 Jahre ab Anmeldung des Patents) dürfen --Generika auf den Markt kommen. Wegen des oft langen Zeitraumes zwischen Patentanmeldung und Zulassung des Arzneimittels zum Verkehr kann unter bestimmten Vorraussetzungen durch ein ergänzendes Schutzzertifikat eine längere Schutzdauer erreicht werden.
- Paul-Ehrlich-Institut
- Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig für Zulassung der Sera, Impfstoffe und Blutzubereitungen. Verbesserung der --Arzneimittelsicherheit.
- Pharmazentralnummer (PZN)
- Einheitliches Kennzeichen, das Handelsnamen, Hersteller, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße verschlüsselt.
- Pharmazeutisch-kaufmännische / r Angestellte / r (PKA)
- Berufsgruppe, die --pharmazeutisches Personal bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützt sowie kaufmännische Arbeiten und die Pflege des Warenlagers durchführt.
- Pharmazeutisch-technische / r Assistent / in (PTA)
- Berufsgruppe, die unter Aufsicht eines Apothekers --pharmazeutische Tätigkeiten durchführt.
- Pharmazeutische Assistenten
- Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen, aber keine Arzneimittel abgeben.
- Pharmazeutische Tätigkeiten
- Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie Information und Beratung über Arzneimittel.
- Pharmazeutischer Unternehmer
- Unternehmer, der Arzneimittel unter seinem Namen in den Handel bringt. Muß nicht identisch mit dem --Hersteller sein.
- Pharmazeutisches Personal
- Berufsgruppen, die zur Ausführung --pharmazeutischer Tätigkeiten befugt sind. Dazu gehören --Apotheker, --Apothekerassistenten, --Pharmazieeingenieure, --pharmazeutisch-technische Assistenten, --Apothekenassistenten sowie --pharmazeutische Assistenten.
- Pharmazieingenieur / in
- Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Übt --pharmazeutische Tätigkeiten unter Verantwortung eines Apothekers aus. Darf in bestimmten Fällen Apotheker vertreten.
- Phytopharmaka
- Pflanzliche Arzneimittel.
- Placebo
- Scheinarzneimittel ohne Wirkstoff.
- Placeboeffekt
- Wirkung nach Einnahme eines --Placebos.
- Positivliste
- Liste solcher Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden dürfen.
- Psychopharmaka
- Arzneimittel zur Behandlung seelischer Erkrankungen.
- Qualitätskontrolle
- Maßnahmen, um die Qualität beim Herstellungsprozess gleichbleibend zu gewährleisten.
- Qualitätsmanagementsystem, QMS, in der Apotheke
- Sicherung der Qualität von Apothekenleistungen. Ziel ist es, Arbeitsabläufe in der Apotheke zu überprüfen und zu optimieren sowie die inhaltliche Qualität der Arbeit zu gewährleisten.
- Registrierung
- Im Gegensatz zu allopathischen Arzneimitteln, die zugelassen werden müssen, unterliegen --homöopathische Arzneimittel der Registrierungspflicht, d.h. der Erfassung durch den Gesetzgeber. Die Qualität muß den Anforderungen des homöopathischen Arzneibuches entsprechen.
- Reimport
- Beim Reimport handelt es sich um Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, und dann wiederum aufgrund der niedrigeren Preise nach Deutschland reimportiert werden. --Parallelimport.
- Reinheitsprüfung
- Prüfung von Arznei- und Hilfsstoffen auf Verunreinigungen. Bestimmte Substanzen dürfen gar nicht enthalten sein, für manche sind Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.
- Reiseapotheke
- Enthält Arzneimittel, die regelmäßig auch zu Hause eingenommen werden, sowie Produkte aus der --Selbstmedikation, die dazu bestimmt sind, sich im Urlaub gegen kleinere gesundheitsbedrohende Ereignisse zu wappnen.
- Resistenz
- Widerstandskraft. Ist der Körper resistent gegen Krankheitserreger, so kommt es nicht zum Ausbruch der Krankheit. Andererseits können auch Krankheitserreger resistent gegenüber Arzneistoffen werden, so daß diese dann unwirksam sind.
- Resorption
- Aufnahme von Arzneimitteln in den Körperkreislauf.
- Retardarzneimittel
- Arzneiformen mit verlängerter Wirkung, die den Wirkstoff nicht auf einmal, sondern verzögert freigeben. Dadurch müssen sie seltener eingenommen werden.
- Rezept
- Verschreibung. Verordnung des Arztes, welches Arzneimittel in welcher Menge abzugeben ist.
- Rezeptgebühr
- --Zuzahlungen. Ausnahme: --Befreiung von der Zuzahlung.
- Rezeptur
- Individuelle Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke auf Kundenwunsch oder Verschreibung.
- Rhinologika
- Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen der Nase.
- Roborantia
- Stärkungsmittel, Kräftigungsmittel.
- Roboranzien
- Aufbaumittel, Aufbaupräparate meist mit Vitaminen und Spurenelementen.
- Rote Liste
- Auflistung von Fertigarzneimitteln, herausgegeben vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.
- Schwangerschaft
- Arzneimittel sollten in der Schwangerschaft nur äußerst vorsichtig und nur nach Absprache mit dem Arzt eingenommen werden. Von vielen Arzneistoffen ist noch nicht bekannt, ob sie eine fruchtschädigende Wirkung haben.
- Sedativa
- Beruhigungsmittel.
- Spasmolytika
- Krampflösende Arzneimittel.
- Straßenverkehr
- Arzneimittel können die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, denn rund 20 Prozent aller Medikamente beeinträchtigen des Reaktionsvermögen, insbesondere in Kombination mit Alkohol. Die einzelnen Substanzen eine Indikationsgruppe können sich in ihrer Wirkung in Bezug auf das Reaktionsvermögen deutlich unterscheiden, deshalb fragen Sie Ihren Apotheker oder Arzt um Rat.
- Stufenplan
- Plan zur Organisation der Erfassung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, um bei einer Gefährdung der --Arzneimittelsicherheit schnell zu handeln. Beteiligt sind Ärzte und Apotheker sowie deren Arzneimittelkommissionen, die pharmazeutische Industrie, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ferner internationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation.
- Therapeutische Breite
- Differenz zwischen der Dosis, bei der die gewünschte therapeutische Wirkung einsetzt und der Dosis, bei der eine unerwünschte Wirkung in Erscheinung tritt. Substanzen mit geringer therapeutischer Breite müssen sehr exakt dosiert und überwacht werden.
- Tonika
- Stärkungsmittel, Kräftigungsmittel.
- Uratkristalle
- Salze der Harnsäure, welche sich als Kristalle ablagern.
- Urikostatikum
- Arzneistoff, welcher die Harnsäurebildung hemmt (z.B. Allopurinol).
- Urikosurikum
- Arzneistoff, welcher die Harnsäureausscheidung steigert (z.B.Benzbromaron).
- Urologika
- Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Harntraktes.
- Verfallsdatum
- Datum, nach dem das Arzneimittel nicht mehr eingenommen werden soll. Bestimmt wird das Verfallsdatum vom Hersteller durch Haltbarkeitsversuche.
- Verschreibungspflicht
- Bestimmte Arzneimittel ("verschreibungspflichtige Arzneimittel") dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden, da die Therapie eine ärztliche Kontrolle erfordert.
- Verweildauer
- Durchschnittliche Zeit, die ein Arzneistoff im Körper bleibt.
- Warnhinweise
- Wichtige Hinweise für die Anwendung von Arzneimitteln, z.B. der Hinweis auf beeinträchtigtes Reaktionsvermögen in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr oder das Arbeiten mit Maschinen.
- Wechselwirkung
- Interaktion. Gegenseitige Beeinflussung zweier oder mehrerer Arzneimittel sowie von Arznei- mit Lebensmitteln, z.B. Käse, Milch, Alkohol. Durch eine Interaktion kann die erwünschte Wirkung verringert, verstärkt oder verlängert werden. Falls Sie mehrere Arzneimittel nehmen, klären Sie eventuelle Wechselwirkungen mit Ihrem Arzt oder Apotheker ab.
- Weiterbildung
- Vertiefung der Kenntnisse auf einem Spezialgebiet, --Fachapotheker.
- Wirkstoffe
- Bestandteile, die die Anwendung des Arzneimittels begründen und Ursache für dessen Wirksamkeit sind.
- Wirkstoffspiegel
- Konzentration des Arzneistoffes im Blut oder in einem Gewebe.
- Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL)
- Unabhängiges Arzneimittelprüfungsinstitut.
- Zulassung
- Gesetzlich vorgeschriebene Gestaltung des In-den-Verkehr-Bringens eines Arzneimittels. Dazu wird von der zuständigen Behörde aufgrund der eingereichten Unterlagen eine --Nutzen-Risiko-Abwägung durchgeführt. Der pharmazeutische Unternehmer muß hierbei die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit seines Arzneimittels nachweisen, --klinische Prüfung.
- Zusammensetzung
- Auflistung aller Bestandteile eines Arzneimittels, d.h. aller Arznei- und Hilfsstoffe.
- Zusatzbezeichnungen
- Ergänzungen am Ende des Handelsnamens mit unterschiedlicher Bedeutung:
comp = Kombinationspräparat forte = mehr Wirkstoff als beim Ursprungspräparat mite = weniger Wirkstoff (50%) als beim Ursprungspräparat mono = Monopräparat N = bedeutet meist eine neue Zusammensetzung retard = verlängerte Wirkung Zahl = Wirkstärke
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